Hunde an- und abmelden

Die Gemeinden sind gemäss geltendem Kantonalem Hundegesetz für die korrekte Registrierung aller Hunde und Hundehalter*innen zuständig. Hier können Sie Ihren Hund an- und abmelden.

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein.

Verfahren

Gestützt auf Ihre Meldung registriert die Hundekontrollstelle Ihren Hund in der gemeindeeigenen Datenbank. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe.

Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel, Tod des Hundes etc. sind nach der Registrierung bei der Hundekontrollstelle auch auf www.amicus.ch oder Tel. 0848 777 100 zu melden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.