Generelle Informationen
Resultate
Die Ergebnisse von Gemeindeabstimmungen werden mit dem Wahlprotokoll auf der Website und im Anschlagkasten beim Gemeindehaus veröffentlicht.
Aussagekräftigere Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Urnengängen bieten folgende Websites:
Abstimmungsergebnisse Kanton St.Gallen
Abstimmungsergebnisse Bund
"VoteInfo" - die Abstimmungs-App von Bund und Kantonen - liefert am Abstimmungssonntag ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Abstimmungen.
App herunterladen: App Store oder Google Play Store
Die Datenbank SWISSVOTES enthält Daten zu allen eidgenössischen Vorlagen seit 1848.
Im kantonalen Statistikportal sind verschieden Auswertungen zur Stimmbeteiligung möglich: zum Statistikportal
Urne Öffnungszeiten
10:00 - 11:00 Uhr
Urnenstandort
Gemeindehaus, Dottenwilerstrasse 2, 9300 Wittenbach
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Stimmabgabe
E-Voting bis Samstag, 12:00 Uhr
Brieflich bis Sonntag, 11:00 Uhr (Briefeinwurf Gemeindehaus)
Urnen am Sonntag, 10:00 - 11:00 Uhr
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist