Generelle Informationen

Resultate

Die Ergebnisse von Gemeindeabstimmungen werden mit dem Wahlprotokoll auf der Website und im Anschlagkasten beim Gemeindehaus veröffentlicht.

Aussagekräftigere Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Urnengängen bieten folgende Websites:
Abstimmungsergebnisse Kanton St.Gallen
Abstimmungsergebnisse Bund

"VoteInfo" - die Abstimmungs-App von Bund und Kantonen - liefert am Abstimmungssonntag ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Abstimmungen.
App herunterladen: App Store oder Google Play Store

Die Datenbank SWISSVOTES enthält Daten zu allen eidgenössischen Vorlagen seit 1848.

Im kantonalen Statistikportal sind verschieden Auswertungen zur Stimmbeteiligung möglich: zum Statistikportal

Kontakt

Ratskanzlei, ratskanzlei@wittenbach.ch

Urne Öffnungszeiten

10:00 - 11:00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus, Dottenwilerstrasse 2, 9300 Wittenbach

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Stimmabgabe

E-Voting bis Samstag, 12:00 Uhr
Brieflich bis Sonntag, 11:00  Uhr (Briefeinwurf Gemeindehaus)
Urnen am Sonntag, 10:00 - 11:00 Uhr

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist