Betretungsverbot Fliessgewässer im Kanton St.Gallen
Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei hat mit Verfügung vom 14. Juli 2026 ein Betretungsverbot von Fliessgewässern im Kanton St. Gallen erlassen. Die aussergewöhnlich geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen beeinträchtigen die Lebensbedingungen der Fische und anderen Wasserlebewesen in den betroffenen Fliessgewässern erheblich.
Dadurch ist das Betreten und Befahren von Gewässern durch Personen sowie das Einbringen oder Führen von Tieren an den durch das Amt für Natur, Jagd und Fischerei markierten Gewässerabschnitten verboten. Für die Gemeinde Wittenbach ist insbesondere der Abschnitt der Sitter von St.Gallen bis Häggenschwil von Bedeutung. Bitte betreten Sie die markierten Bereiche nicht.
Die vollständige Verfügung ist dieser Meldung angefügt. Die Verfügung des Amts für Natur, Jagd und Fischereigilt gilt bis auf Widerruf.
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| Allgemeinverfügung Betretungsverbot Trockenheit Kanton St.Gallen 2026 (PDF, 103 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Betretungsverbot Trockenheit Kanton St.Gallen 2026 |