Adressänderung innerhalb der Gemeinde / Umzug
Ein Wohnungswechsel oder ein Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen dem Einwohneramt persönlich oder über die Plattform eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gemeldet werden.
Benötigte Unterlagen von Schweizer*innen:
- Mietvertrag der neuen Wohnung
Benötigte Unterlagen von Ausländer*innen:
- Ausländerausweis
- Mietvertrag der neuen Wohnung
Für die Adressänderung werden bei ausländischen Personen Gebühren erhoben.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Front-Office/Einwohneramt | 071 292 21 22 | front-office@wittenbach.ch |