Öffentliche Auflage des Wasserbauprojektes «Gewässerunterhalt Steigwaldbach»
Im Bereich der Grundstücke Nr. 269, 771 und 980 müssen als Folge von Abbrüchen und Unterspülungen im Oktober 2024 der linksseitigen Bachböschung auf einer Länge von rund 45 m auf Kosten der betroffenen Grundeigentümer Unterhalts- und Sanierungsarbeiten ausgeführt werden. Die Zustimmung des Kantons zum Projekt und der Grundeigentümer zur Kostenübernahme liegen vor.
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 21 ff des kantonalen Wasserbaugesetzes (abgekürzt WBG) genehmigt:
Wasserbauprojekt inkl. Beitragsplan «Gewässerunterhalt Steigwaldbach, auf den Grundstücken Nr. 269, 771 und 980, Steigwaldbach»
Die Projektunterlagen liegen nach Art. 24 WBG während 30 Tagen vom 28. März 2025 bis 26. April 2025 im Gemeindehaus Wittenbach, Bauverwaltung, Dottenwilerstr. 2, Wittenbach, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen werden auch im Internet unter www.wittenbach.ch/baupublikationen publiziert.
Die betroffenen Grundeigentümer erhalten gemäss Art. 25 und Art. 45 WBG eine persönliche Anzeige.
Rechtsmittel
Gegen das Wasserbauprojekt und gegen den Beitragsplan kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Wittenbach, Dottenwilerstrasse 2, 9300 Wittenbach, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, werden ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten; sie ist zu unterzeichnen.
Wittenbach, 26. März 2025
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Projektunterlagen und Beitragsplan, Wasserbauprojekt Steigwaldbach (PDF, 4.53 MB) | Download | 0 | Projektunterlagen und Beitragsplan, Wasserbauprojekt Steigwaldbach |