Antrag Vereins- und Projektunterstützung
Bestimmungen des Gemeinderates über die Vereins- und Projektunterstützung:
Allgemeine Ausschlusskriterien
Unterstützungsanträge werden abgelehnt, wenn sie politische oder gewerbliche Zwecke verfolgen oder gegen moralische, ethische oder rechtliche Grundsätze verstossen. Die Auszahlung erfolgt nur, wenn das Budget an der Bürgerversammlung angenommen wird.
Grundbeitrag für Vereine (CHF 500)
Vereine mit Sitz und Hauptaktivitäten in Wittenbach können einen Grundbeitrag erhalten, wenn sie in den Bereichen Musik, Sport, Kultur, Soziales, Tiere oder Gesellschaft tätig sind, einen Beitrag zur Gemeinschaft leisten und sich an Gemeindeanlässen beteiligen. Der Antrag muss bis zum 10. August eingereicht werden.
Zusatzunterstützung für Vereine mit Jugendabteilung
Vereine mit einer Jugendabteilung erhalten zusätzlich CHF 20.00 pro Jugendlichen (max. CHF 3‘000). Die Jugendabteilung muss mindestens 10% der Mitglieder umfassen und jugendgerecht geführt werden. Die Nutzung der Gemeindeeinrichtungen ist kostenlos.
Leistungsvereinbarungen
Vereine mit besonderem Engagement in sozialen, kulturellen oder Naturschutzbereichen können spezielle Leistungsvereinbarungen mit der Gemeinde abschliessen.
Projektunterstützung
Projekte von Vereinen, Organisationen oder Komitees können unterstützt werden, wenn sie öffentlich und in der Gemeinde durchgeführt werden. Anträge mit Projektkonzept müssen bis zum 10. August eingereicht werden. Jubiläen, Lager oder ähnliche Anlässe werden nicht zusätzlich gefördert.
Informationen
- Datum
- 22. Juli 2025
Dokumente
Name | |||
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Antrag Vereins- und Projektuntersützung (PDF, 63.82 kB) | Download | 0 | Antrag Vereins- und Projektuntersützung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Ratskanzlei | 071 292 22 28 | ratskanzlei@wittenbach.ch |