Gesuch Kleinhandel mit gebrannten Wassern
Der Kleinhandel mit gebrannten Wassern ist bewilligungspflichtig. Zuständig ist der Gemeinderat.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Ratskanzlei | 071 292 22 28 | ratskanzlei@wittenbach.ch |
Der Kleinhandel mit gebrannten Wassern ist bewilligungspflichtig. Zuständig ist der Gemeinderat.
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