Nachtparkbewilligung
In der Gemeinde Wittenbach gilt die Nachtparkgebühr. Alle Fahrzeughalter*innen, die das Fahrzeug regelmässig über Nacht (mehr als einmal pro Woche, zwischen 23 und 7 Uhr) auf einem öffentlichen Parkplatz (weisse Parkplätze) oder auf der Strasse abstellen, unterliegen der Gebührenpflicht. Über parkingpay haben Sie die Möglichkeit, die Nachtparkbewilligung bequem von zu Hause oder gar von unterwegs zu erwerben. Das System von parkingpay zeichnet sich durch folgende Dienstleistungen aus:
- Bequemes Bestellen Ihrer Bewilligung von jedem Ort mit Internetzugang oder direkt von Ihrem Smartphone
- Terminieren Sie die Bewilligung nach Ihrem Wunsch und Ihrem Bedürfnis.
Wie muss ich vorgehen?
- Registrieren Sie sich auf www.parkingpay.ch
- Aktivieren Sie Ihr Konto und richten es nach Ihren Bedürfnissen ein.
- Für Nachtparkierung ist Sektor 9 auszuwählen.
- Sie können für das Smarphone auch die App parkingpay nutzen
Ich will mich nicht registrieren, brauche aber trotzdem eine Bewilligung. Was kann ich tun?
Sie können beim Front-Office im Gemeindehaus die gewünschte Nachtparkbewilligung erwerben. Ohne Konto bei parkingpay können Sie jedoch folgende Leistungen nicht nutzen:
- Bargeldloses Parkieren an vielen Orten in der Schweiz und auf allen Parkplätzen in Wittenbach
- Mail oder SMS-Benachrichtigung vor Ablauf der Gültigkeit der Bewilligung
- Fahrzeugverwaltung (z.B. ändern von Kontrollschildnummern)
- Kontoauszug / Parkgebührenauszug erstellen
- Bestellen der Bewilligung via Smartphone
- Monatsgebühr Fr. 50.--
- Jahresgebühr Fr. 500.--
Wie bezahle ich meine Nachtparkbewilligung?
Mit der Registratur bei parkingpay können Sie zwischen zwei folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:
- Vorauszahlung
- Monatlich auf Rechnung mit Belastungsermächtigung zulasten eines Bankkontos (LSV+) oder zulasten eines Postkontos (DebitDirect)
- Bar- und Kreditkartenzahlung am Schalter im Front-office
- E-Payement (Postfinance, Mastercard, Visa)
Wie behalte ich die Übersicht über die Gültigkeit meiner Nachtparkbewilligung?
Als registrierte*r Nutzer*in können Sie Ihr Konto so einrichten, dass Sie vor Ablauf der Gültigkeit der Bewilligung entweder eine SMS- oder eine E-Mail Nachricht erhalten. Haben Sie kein Konto bei parkingpay eingerichtet, empfehlen wir Ihnen eine Erinnerung in Ihrem Terminkalender einzurichten. Damit verhindern Sie, dass Sie den Ablauf der Gültigkeit Ihrer Nachtparkbewilligung verpassen.
Kontrollen
Die nächtlichen Kontrollen werden von Mitarbeiter*innen der Securitas AG durchgeführt. Es werden auch andere Übertretungen geahndet (z.B. Parken ausserhalb markierter Parkfelder).
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.parkingpay.ch.
Name | Telefon | Kontakt |
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Front-Office/Einwohneramt | 071 292 21 22 | front-office@wittenbach.ch |