Hundekontrolle
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss dies der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Die politische Gemeinde erhebt vom Hundehalter eine jährliche Taxe. Keine Taxe wird erhoben für:
- Hunde, die weniger als drei Monate alt sind;
- Blindenführ- und Behindertenhunde;
- Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen politischen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde;
- Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft werden
In Wittenbach beträgt die jährliche Hundetaxe
- Fr. 100.00 pro Hund
Kennzeichnung der Hunde
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der nationalen Hundedatenbank registriert sein müssen. Die Bezahlung der Hundesteuer hat unabhängig davon weiterhin zu erfolgen.
Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte. Die Hunde müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen sein. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen.
Registrierung/Änderungen
Bei der Neulösung von Hunden benötigt die Gemeinde eine Kopie des Impfausweises inkl. Chip-Nummer. Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind der Gemeinde sowie dem AMICUS zu melden. Die Gemeinden sind gemäss geltendem Kantonalem Hundegesetz für den Vollzug zuständig und somit auch für die korrekte Registrierung aller Hunde und Hundehalter*innen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
- www.bvet.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Tiere richtig halten)
- www.skg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Informationen zur nationalen Hundedatenbank AMICUS finden Sie unter www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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| Amicus Flyer (PDF, 290 kB) | Download | 0 | Amicus Flyer |
| Prozessübersicht Anmeldung Hund (PDF, 297 kB) | Download | 1 | Prozessübersicht Anmeldung Hund |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Front-Office/Einwohneramt | 071 292 21 22 | front-office@wittenbach.ch |