Amtliche Beglaubigung
Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder einer Abschrift auf einem Dokument. Ausserdem kann eine Beglaubigung die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original bestätigen. Für Beglaubigungen von Unterschriften und Schriftstücken ist das Front-Office zuständig.
Kosten:
- Unterschriftenbeglaubigung: Fr. 20.-
- beglaubigte Ausweiskopie: Fr. 15.-
- beglaubigte Fotokopie: Fr. 10.-
Name | Telefon | Kontakt |
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Front-Office/Einwohneramt | 071 292 21 22 | front-office@wittenbach.ch |