Adressänderung innerhalb der Gemeinde / Umzug
Ein Wohnungswechsel oder ein Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen dem Einwohneramt persönlich oder über die Plattform eUmzug gemeldet werden.
Benötigte Unterlagen von Schweizer*innen:
- Mietvertrag der neuen Wohnung
Benötigte Unterlagen von Ausländer*innen:
- Ausländerausweis
- Mietvertrag der neuen Wohnung
Für die Adressänderung werden bei ausländischen Personen Gebühren erhoben.
Name | Telefon | Kontakt |
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Front-Office/Einwohneramt | 071 292 21 22 | front-office@wittenbach.ch |