Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse

Bei Klagen aus Miete oder Pacht unbeweglicher Sachen ist immer, d.h. bei jedem Streitwert, zuerst die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse anzurufen.

 

Die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse in St. Gallen ist für die folgenden Gemeinden zuständig:

St. Gallen, Wittenbach, Häggenschwil, Muolen, Eggersriet, Waldkirch, Andwil, Gossau und Gaiserwald


 

Kontakt

Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Wohnungsamt, Rathaus
9001 St. Gallen
071 224 56 28 (telefonisch keine Rechtsberatung)
wohnungsamt@stadt.sg.ch

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Öffnungszeiten

Die Schlichtungsstelle berät die Mietparteien

jeweils am Donnerstag:

12.30 - 18.00 Uhr, Rathaus, 1. OG Schalter 12, mit Ticketsystem.