Ortsplanungsrevision: Überarbeitete Vorlage wird vorgestellt

20. Oktober 2026
Entlang welcher Leitplanken soll sich Wittenbach in den kommenden Jahren entwickeln? Die Revision der Ortsplanung definiert diese Rahmenbedingungen neu. Nach der kantonalen Vorprüfung und der Auswertung der Mitwirkung wurden die Planungsinstrumente überarbeitet. Nun liegt die angepasste Vorlage vor.

Vier Jahre Arbeit an der Ortsplanung
Die Ortsplanungsrevision beschäftigt die Gemeinde Wittenbach bereits seit mehr als vier Jahren. Den Auftakt bildete das Gemeindeentwicklungskonzept im Jahr 2022, darauf aufbauend wurden der Richtplan, der Zonenplan sowie das Baureglement erarbeitet. Im Jahr 2024 erhielt die Bevölkerung die Möglichkeit, sich an Informationsveranstaltungen einzubringen und im Rahmen der Mitwirkung konkrete Rückmeldungen zu den Planungsinstrumenten abzugeben. Gleichzeitig wurden die Unterlagen dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht.

Anfang Mai dieses Jahres traf die Beurteilung der kantonalen Fachstellen ein. Das Planungsteam hat die kantonalen Einschätzungen ausgewertet, offene Fragen geklärt und die Rückmeldungen aus der Mitwirkung sorgfältig geprüft. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Überarbeitung der Planungsinstrumente.

Anpassungen aufgrund von Mitwirkung und Vorprüfung
Die Ortsplanungsrevision ist ein umfangreiches und komplexes Vorhaben. Dies zeigte sich auch in den zahlreichen Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Die Vorlage soll deshalb vereinfacht und gleichzeitig konsequenter an die Vorgaben des kantonalen Planungs- und Baugesetzes angepasst werden.

Zu den wichtigsten Änderungen aufgrund der Vorprüfung gehört der Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene Zone+. Gemäss den Rückmeldungen des Kantons ist diese aus rechtlicher Sicht nicht umsetzbar. Die betroffenen Gebiete, beispielsweise Bahnhof, Bauholz oder Altes Dorf, sollen stattdessen den jeweils passenden Nutzungszonen zugewiesen werden.

Auch beim Thema Grün- und Freiräume sind Anpassungen vorgesehen. An den Zielen und Stossrichtungen möchte der Gemeinderat festhalten, sie werde jedoch in anderer Form in den Planungsinstrumenten verankert. So sollen beispielsweise statt verbindliche Vorgaben für eine ökologisch wertvolle Aussenraumgestaltung Anreize geschaffen werden, beispielsweise in Form eines Bonusmodells im Baureglement.

Insgesamt führt die Überarbeitung zu einer moderateren Innenentwicklung, bei der Entwicklungspotenziale bewusst nicht vollständig ausgeschöpft werden. Diese Stossrichtung entspricht auch Anliegen, die im Rahmen der Mitwirkung geäussert wurden.

Information und zweite Mitwirkung
Welche konkreten Anpassungen vorgesehen sind und welche Überlegungen dahinterstehen, zeigt der Gemeinderat an der Bürgerinformation vom 16. November auf. Aufgrund der überarbeiteten Planungsinstrumente erhält die Bevölkerung anschliessend die Möglichkeit, sich zu den Änderungen einzubringen. Diese zweite Mitwirkung ist im ersten Quartal 2027 vorgesehen.

Die Ortsplanungsrevision schafft die Grundlagen für die zukünftige Entwicklung von Wittenbach. Wer sich ein Bild von den geplanten Anpassungen machen und erfahren möchte, wie die nächsten Schritte aussehen, ist herzlich zur Bürgerinformation eingeladen.

Bürgerinformation
16. November, 19.30 Uhr
Aula OZ Grünau

 

Ortsplanung Richtplan
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