Gewässerraumfestlegung – was heisst das?
Gewässer prägen die Landschaft, bieten wichtigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere und können Hochwassersituationen entschärfen. Viele Gewässer sind jedoch verbaut und können diese Funktionen nicht mehr vollständig erfüllen. Deshalb verlangt das Gewässerschutzgesetz, dass entlang von Bächen, Flüssen und Seen sogenannte Gewässerräume festgelegt werden. Im Kanton St.Gallen hat dies bis Ende 2027 zu erfolgen.
Was ist ein Gewässerraum?
Der Gewässerraum ist der Bereich auf beiden Seiten eines Baches oder Flusses oder entlang eines Sees, der bewusst freigehalten wird. Er gibt dem Gewässer genügend Platz, um sich natürlich zu entwickeln, Hochwasser aufzunehmen und seine ökologischen Funktionen zu erfüllen.
Was ändert sich mit der Gewässerraumfestlegung?
Die Festlegung des Gewässerraums ist im Gewässerschutzgesetz vorgeschrieben und löst die aktuell geltenden Übergangsbestimmungen ab. Innerhalb des Gewässerraums gelten besondere Bestimmungen, etwa Einschränkungen für Neubauten oder bauliche Veränderungen. Ziel ist es, klare und langfristige verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen: Wo darf künftig gebaut werden und wo nicht oder welche Nutzungen sind im Gewässerraum möglich.
Wer ist von davon betroffen?
Grundsätzlich sind alle Betroffen, die Gewässer besitzen, nutzen, bebauen oder von ihren Funktionen profitieren. Insbesondere sind das Grundeigentümer*innen, über deren Parzelle ein Gewässer verläuft oder das an ein Gewässer angrenzt. Sie erhalten mit der Gewässerraumfestlegung verbindliche Regel und Vorgaben. Für Landwirtschaftsbetriebe ist die Nutzung im Gewässerraum eingeschränkt: Es sind nur extensive Nutzungen erlaubt, Dünger und Pflanzenschutzmittel sind dabei nicht zulässig.
Wie läuft der Prozess ab?
Die Verantwortlichen der Gemeinde erarbeiten eine erste Fassung der Gewässerraumfestlegung und reichen diese zur kantonalen Vorprüfungen ein. Nach der Rückmeldung des Kantons und einer allfälligen Überarbeitung findet die öffentliche Mitwirkung statt. In dieser Phase können sich Bevölkerung und Betroffene informieren und einbringen. Nach der Verarbeitung der Mitwirkung erfolgt schliesslich die Auflage.
Ausführliche Information sind auf der Website des Kantons SG zu finden.