Schwimmbad Sonnenrain: Erster Schritt in Neuausrichtung
1973 wurde das Schwimmbad Sonnenrain durch die Schwimmbadgenossenschaft Sonnenrain gebaut. Die Gemeinde stellte das Grundstück im Baurecht zur Verfügung, die Genossenschaft übernahm den Betrieb. Ende 2021 lief der Baurechtsvertrag aus, der Heimfall trat ein und somit ging der Bau an die Gemeinde über. Die Bürgerschaft entschied diesbezüglich, dass das Schwimmbad mittels Leistungsvereinbarung weiterhin durch die Schwimmbadgenossenschaft betrieben werden soll. Diese Vereinbarung sah eine Überprüfung nach spätestens vier Jahren vor. Nun hat der Gemeinderat den ersten Schritt in Richtung einer neuen Organisationsform gemacht.
Planung für die nächste Jahrzehnte
Das Schwimmbad ist mittlerweile über 50 Jahre alt, eine Totalsanierung fand 1993 statt. Dank regelmässigem Unterhalt ist es technisch auf einen guten Level, doch eine Zustandsanalyse der Bausubstanz zeigt: In den kommenden Jahren stehen grössere Sanierungen an. Damit stellt sich auch die Frage, wie das Schwimmbad nicht nur baulich, sondern auch in Bezug auf das Angebot und die Organisationsform für die Zukunft aufgestellt werden soll. Ziel soll eine Gesamtstrategie sein, die aufzeigt, wie sich das Bad in den kommenden Jahren und Jahrzenten entwickeln soll. Um diese Fragen zu diskutieren, trafen sich der Gemeinderat und der Vorstand der Schwimmbadgenossenschaft zu einem Workshop. Man war sich einig: Eine Überführung des Schwimmbades in die Verantwortung der politischen Gemeinde bringt Vorteile wie weniger Schnittstellen, geringer administrativer Aufwand oder eine klare Positionierung des Schwimmbadbetriebes als öffentliche Aufgabe. Die politische Gemeinde engagiert sich bereits heute sowohl finanziell als auch administrativ im Zusammenhang mit der Schwimmbadgenossenschaft.
Kündigung der Leistungsvereinbarung
Auf Basis des Workshops hat der Gemeinderat entschieden, die bestehende Leistungsvereinbarung mit der Schwimmbadgenossenschaft zu künden. Sie endet damit am 31. Dezember 2026. Ab 2027 soll der Betrieb des Schwimmbades in die Gemeinde übergehen. Bis dahin wird der Gemeinderat gemeinsam mit der Genossenschaft die künftige Organisation ausarbeiten und den Übergang sorgfältig vorbereiten.