Allgemeinverfügung – Videoüberwachungen mit Möglichkeit der Personenidentifikation – diverse öffentliche Standorte

4. September 2025

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 38 ff. des Reglementes über Ruhe, Ordnung und Sicherheit folgende Allgemeinverfügung zur Vermeidung von Übertretungen erlassen:

Videoüberwachungen mit der Möglichkeit der Personenidentifikation an diversen öffentlichen Standorten

Zweck
– Verhinderung von Übertretungen dank der präventiven Wirkung der Videoüberwachung
– Hilfe bei der Überführung der Täterschaft, sollten gleichwohl Übertretungen stattfinden

Überwachte Gebiet

  1. Schulareal Dorf, Grundstück Nr. 328
  2. Hirschenpärkli, Grundstück Nr. 2202
  3. DLZ Obstgarten (Spielplatz), Grundstück Nr. 2680
  4. Erweiterung der bestehenden Überwachung Schulareal Steig, Grundstück Nr. 2067
  5. Erweiterung der bestehenden Überwachung Zentrumsplatz «Pavillon», Grundstück Nr. 2853
  6. Zentrumsplatz Raiffeisenbank, Grundstück Nr. 2908
  7. Areal Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Tablat-St. Gallen (Vogelherd), Grundstück Nr. 546

Dauer
Durchgehende Überwachung (Tag und Nacht).

Zugriff/Protokollierung
Sämtliche Zugriffe auf das gespeicherte Bildmaterial werden protokolliert.

Datensicherheit
Die Videoaufnahmen werden fortlaufend überschrieben, soweit der Speicher in der Kamera integriert ist.

Aufbewahrung
Die Aufzeichnungen werden nach spätestens 100 Tagen gelöscht oder fortlaufend überschrieben.

Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen seit der Veröffentlichung Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen erhoben werden.

 

Auflage ab 4. September 2025 während 14 Tagen.

Gemeinderat Wittenbach

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