Abstimmungsunterlagen bestellen
Bei Abstimmungen und Wahlen erhalten die Stimmberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag das Stimmmaterial. Bei Proporzwahlen, bei zweiten Wahlgängen sowie bei am gleichen Tag stattfindenden weiteren Abstimmungen beträgt die Frist zehn Tage.
Das Stimmmaterial besteht aus dem Abstimmungsgutachten, dem Stimmausweis und dem Stimmzettel. Sie haben die Unterlagen nicht erhalten, verloren oder einen Stimmzettel falsch ausgefüllt? Kein Problem - Sie können das Stimmmaterial bei uns nachbestellen. Aktionen
Zuständige Instanz: Front-Office (Einwohneramt / Bestattungsamt / Sektionschef)
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