Die Gemeinde Wittenbach führt per 1. Juli 2016 die Nachtparkgebühr ein. Alle Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die das Fahrzeug regelmässig über Nacht (mehr als einmal pro Woche, zwischen 23 und 7 Uhr) auf einem öffentlichen Parkplatz oder auf der Strasse abstellen, unterliegen der Gebührenpflicht. Sie haben die Möglichkeit, die Nachparkbewilligung bequem von zu Hause oder gar von unterwegs zu erwerben. Das System der Parkingcard zeichnet sich durch folgende Dienstleistungen aus:
  • Bequemes Bestellen Ihrer Bewilligung von jedem Ort mit Internetzugang oder direkt von Ihrem Smartphone
  • Terminieren Sie die Bewilligung nach Ihrem Wunsch und Ihrem Bedürfnis.

Was muss ich tun, um diese Neuerungen nutzen zu können?
Folgende Schritte müssen Sie unternehmen:
  • Wählen Sie auf der Homepage www.parkingcard.ch den Button "Registrieren"
  • Erfassen der Personalien
  • Erfassen des Kennzeichens
  • Daten überprüfen und bestätigen
  • Konto aktivieren und nach Ihren Bedürfnissen einrichten (für Nachtparkierung ist Sektor 9 auszuwählen)

Ich will mich nicht registrieren, brauche aber trotzdem eine Bewilligung. Was kann ich tun?
Sie können beim Front-Office im Gemeindehaus die gewünschte Nachtparkbewilligung erwerben. Ohne Konto bei ParkingCard können Sie jedoch folgende Leistungen nicht nutzen:
  • Bargeldloses Parkieren an vielen Orten in der Schweiz und auf allen Parkplätzen in Wittenbach
  • Mail oder SMS-Benachrichtigung vor Ablauf der Gültigkeit der Bewilligung
  • Fahrzeugverwaltung (z.B. ändern von Kontrollschildnummern)
  • Kontoauszug / Parkgebührenauszug erstellen
  • Bestellen der Bewilligung via Smartphone
 
Gebührenpflichtig sind alle Fahrzeugbesitzer*innen, die das Auto regelmässig (mehr als einmal pro Woche, zwischen 23 und 7 Uhr) über Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen. Die Gebühren betragen:
  • Monatsgebühr Fr. 50.--
  • Jahresgebühr Fr. 500.--
 
Wie bezahle ich künftig meine Nachtparkbewilligung?
Mit der Registratur bei ParkingCard können Sie zwischen zwei folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:
  • Vorauszahlung
  • Monatlich auf Rechnung mit Belastungsermächtigung zulasten eines Bankkontos (LSV+) oder zulasten eines Postkontos (DebitDirect)
 
Ohne Registratur bei ParkingCard haben Sie folgende Zahlungsmöglichkeiten:
  • Bar- und Kreditkartenzahlung am Schalter
  • E-Payement (Postfinance, Mastercard, Visa)
 
Wie behalte ich die Übersicht über die Gültigkeit meiner Nachtparkbewilligung?
Als registrierte/r Nutzer*in können Sie Ihr Konto so einrichten, dass Sie vor Ablauf der Gültigkeit der Bewilligung entweder eine SMS- oder eine E-Mail Nachricht erhalten. Die Frist zur Erinnerung ist frei wählbar. Haben Sie kein Konto bei ParkingCard eingerichtet, empfehlen wir Ihnen eine Erinnerung in Ihrem Terminkalender einzurichten. Damit verhindern Sie, dass Sie den Ablauf der Gültigkeit Ihrer Nachtparkbewilligung verpassen.

Kontrollen
Die nächtlichen Kontrollen werden von Mitarbeiter*innen der Securitas AG durchgeführt. Es werden auch andere Übertretungen geahndet (z. Bsp. Parken ausserhalb markierter Parkfelder).

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.parkingcard.ch oder bei der Bauverwaltung unter der Tel. Nr. 071 292 22 44.

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