Nachtparkbewilligung
Zuständige Abteilung: Front-Office (Einwohneramt / Bestattungsamt / Sektionschef) Die Gemeinde Wittenbach führt per 1. Juli 2016 die Nachtparkgebühr ein. Alle Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die das Fahrzeug regelmässig über Nacht (mehr als einmal pro Woche, zwischen 23 und 7 Uhr) auf einem öffentlichen Parkplatz oder auf der Strasse abstellen, unterliegen der Gebührenpflicht. Sie haben die Möglichkeit, die Nachparkbewilligung bequem von zu Hause oder gar von unterwegs zu erwerben. Das System der Parkingcard zeichnet sich durch folgende Dienstleistungen aus:
Was muss ich tun, um diese Neuerungen nutzen zu können? Folgende Schritte müssen Sie unternehmen:
Ich will mich nicht registrieren, brauche aber trotzdem eine Bewilligung. Was kann ich tun? Sie können beim Front-Office im Gemeindehaus die gewünschte Nachtparkbewilligung erwerben. Ohne Konto bei ParkingCard können Sie jedoch folgende Leistungen nicht nutzen:
Gebührenpflichtig sind alle Fahrzeugbesitzer*innen, die das Auto regelmässig (mehr als einmal pro Woche, zwischen 23 und 7 Uhr) über Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen. Die Gebühren betragen:
Wie bezahle ich künftig meine Nachtparkbewilligung? Mit der Registratur bei ParkingCard können Sie zwischen zwei folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:
Ohne Registratur bei ParkingCard haben Sie folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Wie behalte ich die Übersicht über die Gültigkeit meiner Nachtparkbewilligung? Als registrierte/r Nutzer*in können Sie Ihr Konto so einrichten, dass Sie vor Ablauf der Gültigkeit der Bewilligung entweder eine SMS- oder eine E-Mail Nachricht erhalten. Die Frist zur Erinnerung ist frei wählbar. Haben Sie kein Konto bei ParkingCard eingerichtet, empfehlen wir Ihnen eine Erinnerung in Ihrem Terminkalender einzurichten. Damit verhindern Sie, dass Sie den Ablauf der Gültigkeit Ihrer Nachtparkbewilligung verpassen. Kontrollen Die nächtlichen Kontrollen werden von Mitarbeiter*innen der Securitas AG durchgeführt. Es werden auch andere Übertretungen geahndet (z. Bsp. Parken ausserhalb markierter Parkfelder). Weitere Informationen erhalten Sie unter www.parkingcard.ch oder bei der Bauverwaltung unter der Tel. Nr. 071 292 22 44.
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