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Politik | Verwaltung

Heimatausweis


Personen, welche (zumeist berufs- oder ausbildungsbedingt) neben ihrem Hauptwohnsitz Wittenbach einen zweiten Wohnsitz haben, müssen sich bei der Gemeindeverwaltung am Ort des Zweitwohnsitzes anmelden. Zu diesem Zwecke benötigen die sogenannten "Wochenaufenthalter" einen Heimatausweis.

Nennen Sie unserem Einwohneramt die genaue Adresse Ihres Aufenthaltsortes und die beabsichtigte Dauer des Wochenaufenthaltes. Wir stellen Ihnen gerne einen Heimatausweis zur Hinterlegung beim auswärtigen Einwohneramt aus.

Preis: gebührenpflichtig


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