Adressänderung innerhalb der Gemeinde / Umzug
Zuständige Abteilung: Front-Office (Einwohneramt / Bestattungsamt / Sektionschef) Ein Wohnungswechsel oder ein Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen dem Einwohneramt gemeldet werden.
Benötigte Unterlagen von Schweizern:
Für die Adressänderung werden Gebühren erhoben. Preis: gebührenpflichtig
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