• Der Gemeindepräsident ist der Vorsitzende des Gemeinderates, des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans der Gemeinde. Er ist in dieser Funktion verantwortlich für die Vorbereitung der Geschäfte des Rates, er führt die Verhandlungen und sorgt für den Vollzug. Er ist vom Volk gewähltes Behördenmitglied und zugleich vollamtlich in der Verwaltung tätig.
  • Der Ratsschreiber arbeitet im gleichen Aufgabenbereich eng mit dem Gemeindepräsidenten zusammen. Er nimmt als beratendes Mitglied mit Antragsrecht an den Sitzungen des Gemeinderates teil und gestaltet über das Protokoll die Umsetzung der Ratsbeschlüsse, die mit den Unterschriften von Präsident und Ratsschreiber innerhalb der Verwaltung und nach aussen kommuniziert werden.
  • In der Gemeinderatskanzlei befindet sich das gemeinsame Sekretariat von Präsident und Ratsschreiber.


Gemeindepräsidium und Ratskanzlei bilden das Bindeglied zwischen Rat, Kommissionen und Verwaltung. Sie übermitteln dem Rat die Kommissionsanträge und die in die Zuständigkeit der Behörde fallenden Belange der Verwaltungstätigkeit. In verschiedenen Kommissionen wirken sie selber mit.

Der Aufgabenbereich umfasst politische und administrative Belange:

  • Vertretung der Gemeinde nach aussen durch Gesprächs- und Verhandlungsführung (Präsidium) und durch Übermittlung von Beschlüssen (gemeinsam)
  • Auskunft, Beratung der Einwohner*innen in nicht abteilungsspezifischen Fragen
  • Pressewesen
  • Leitung der Verwaltung / Personalwesen
  • Organisation von Abstimmungen und Wahlen
  • Bewilligungs- und Patentwesen
  • Einbürgerungswesen
  • Amtliche Verfügungen
  • Nutzung der LED-Ortseingangstafeln
  • Organisation von Anlässen, Ausstellungen usw.

Personen

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Symbolbild Ratskanzlei

Zugehörige Objekte

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