Mitwirkungsverfahren – Teilstrassenplan Brugghalden

2. Juni 2023

Die Grundstücke Nrn. 854, 926 und 2040 sind bislang nicht ausreichend öffentlich-rechtlich erschlossen. Deshalb muss ein Teilstrassenplan erlassen werden.

Die Projektunterlagen werden vom 9. Juni 2023 bis 10. Juli 2023 dem Mitwirkungsverfahren gestützt auf Art. 33bis Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) und Art. 4 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes (SR 700, abgekürzt RPG) unterstellt. Die Unterlagen können während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Bauverwaltung (Büro 212), eingesehen werden.

Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind eingeladen, bei der Planung mitzuwirken und sich zum Projekt zu äussern. Die Mitwirkung hat schriftlich zu erfolgen. Während der Mitwirkungsfrist können Sie Ihre Stellungnahme an die Bauverwaltung, Daniel Worni, Dottenwilerstrasse 2, 9300 Wittenbach oder per E-Mail an daniel.worni@wittenbach.ch einreichen.