
Anmeldung E-Voting
Seit November kann in Wittenbach elektronisch abgestimmt werden. Dazu ist eine einmalige Anmeldung nötig – acht Wochen vor den Abstimmungsterminen werden Anmeldungen jeweils berücksichtigt.
In Wittenbach kann seit den letzten beiden Urnenabstimmungen die Stimmabgabe auch elektronisch erfolgen. An der Abstimmung im Februar haben 135 Stimmberechtigte diesen Kanal für ihre Stimmabgabe genutzt. Das ergibt bei den E-Voter*innen eine Stimmbeteiligung von 63%.
Anmeldefenster
Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert. Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) per Post zugesendet. An- und Abmeldung für das E-Voting sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Abstimmungssonntag vorgenommen werden. Wer sich noch nicht für das E-Voting angemeldet hat und für die Abstimmung vom 18. Mai diesen Kanal nutzen möchte, sollte die Anmeldung demzufolge bis am 23. März vornehmen.
e-voting.sg.ch |