Einreichung Petition betreffend Biogasanlage

30. April 2024

Anfangs April reichte die IG Schutz Sitterlandschaft die Petition «Biogasanlage Ja – aber nicht im Sitter Schutzgebiet» ein. Die Petition wurde von 382 Personen unterzeichnet. Vertreter*innen der IG überreichten Gemeindepräsidenten, Peter Bruhin, und Ratsschreiber Marco Lang die Petition mit der Unterschriftenliste und legten ihr Anliegen dar. Wie der Name der Petition bereits aussagt, möchten die Unterschreibenden den möglichen Standort der geplanten Biogasanlage auf dem Gebiet der ehemaligen ARA im Lee verhindern. Der mögliche Standort wird insbesondere darum kritisiert, da er im Sitterschutzgebiet liegt und Emissionen für Anwohner*innen, Tiere und die Natur befürchtet werden.

Prüfung der Machbarkeit
Der Gemeinderat hat die Petition zu Kenntnis genommen und in einem Schreiben an die IG aufgezeigt, dass sich das Projekt zur Biogasanlage aktuell noch in der Phase zur Prüfung der Machbarkeit befindet. In dieser Phase gilt es mittels Umweltverträglichkeitsbericht und der Ausarbeitung von einem Sondernutzungsplan die Frage zu klären, an welchem Standort eine Biogasanlage unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien realisiert werden könnte. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, entsprechend liegen auch die Berichte noch nicht vor. «Ohne diese Informationen können wir keine Aussagen zu Standort, Projekt, Erschliessung oder weiteren Fragen und Anregungen machen», erklärt Ratsschreiber Marco Lang, «erst nach Erhalt und einer darauffolgenden Auswertung der Berichte kann der Gemeinderat Wittenbach über den weiteren Verlauf orientieren.»

Petition
Mit einer Petition wird ein Anliegen an die zuständige Behörde gerichtet. Jede Person, unabhängig von Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder Wohnort, kann eine Petition lancieren oder unterschrieben. Die angesprochene Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen und innert angemessener Frist antworten. Jedoch erwächst daraus keine rechtliche Verbindlichkeit.

Petition Biogasanlage