Anpassung Schalteröffnungszeiten ab 1. April 2024

26. März 2024

Immer mehr Arbeitsabläufe zwischen Bürger*innen und der Gemeindeverwaltung werden durch die Digitalisierung vereinfacht und führen dazu, dass weniger Behördengänge persönlich getätigt werden müssen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Schalteröffnungszeiten für die Behördengänge vor Ort anzupassen.

Neue Schalteröffnungszeiten
Ab dem 1. April ist das Gemeindehaus wie folgt geöffnet:

Montag: 13.30 – 18.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 13.30 Uhr

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass insbesondere die neuen Öffnungszeiten am Freitag über Mittag einem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht. Selbstverständlich können Termine wie bis anhin auch ausserhalb der Öffnungszeiten abgemacht werden. Zudem sind die einzelnen Abteilungen ausserhalb der Schalteröffnungszeiten grundsätzlich auch weiterhin zwischen 8.30 - 11.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr telefonisch erreichbar. Somit ist auch am Montag und Freitag die telefonische Erreichbarkeit den ganzen Tag sichergestellt.

Keine Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr
Mit den angepassten Öffnungszeiten hat der Gemeinderat auch über eine neue Regelung zwischen Weihnachten und Neujahr entschieden. Diverse Gemeindeverwaltungen haben an diesen Tagen geschlossen, die Gemeinde Wittenbach schliesst sich dieser Praxis an. Ab 2024 bleibt das Gemeindehaus Wittenbach zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Der Pikettdienst des Bestattungsamtes ist in dieser Zeit sichergestellt. Auch die Sozialen Dienste können bei Bedarf kontaktiert werden.