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Politik | Verwaltung

Schriftenempfangsschein


Nach dem Zuzug nach Wittenbach erhalten Schweizerinnen und Schweizer, die nicht Bürger von Wittenbach sind, einen Schriftenempfangsschein. Dieses Dokument bestätigt, dass die Schriften (und damit ist der Heimatschein gemeint) beim Einwohneramt abgegeben worden sind. Beim Wegzug aus Wittenbach händigt das Einwohneramt den Heimatschein gegen Abgabe des Schriftenempfangsscheines wieder aus, damit dieser bei der neuen Gemeinde hinterlegt werden kann.

Preis: gebührenpflichtig


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