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Politik | Verwaltung

Abmeldung


Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Schriftenempfangsschein
  • Militärdienstbüchlein oder Zivilschutzdienstbüchlein, sofern meldepflichtig

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis

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