Massnahmen gegen die Vogelgrippe
Aktuell ist die Gefahr hoch, dass Wildvögel die Vogelgrippe in die Schweiz einschleppen. Im November wurden erste Krankheitsfälle bei einheimischen Vögeln gemeldet, vorauf das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen schweizweit Schutzmassnahmen verfügte. Mit dem Ziel, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, gelten voraussichtlich bis 15. Februar 2023 folgende Massnahmen:
- Beschränkung des Auslaufs auf einen geschlossenen Aussenbereich
- Futter- und Tränkestellen im Aussenbereich sind für Wildvögel nicht zugänglich
- Auslaufflächen und Wasserbecken müssen durch Zäune und Netze gegen Wildvögel gesichert sein
- Falls diese Vorgaben nicht umsetzbar sind, muss das Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall gehalten werden
Hobbyhaltungen sind oft nicht informiert
Das kantonale Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat Haltungen von Hühnern und anderen Geflügelarten angeschrieben und über die aktuelle Situation informiert. Dem Kanton sind jedoch längst nicht alle Geflügelhaltungen bekannt, insbesondere Hobbyhaltende sind oft nicht als solche registriert. Daher sind auch Personen, die beispielsweise nur wenige Hühner besitzen aufgefordert, sich beim Landwirtschaftsamt des Kantons oder bei der Gemeinde Wittenbach, zu Handen von Patrik Angehrn, zu melden. Damit können auch diese gezielt über die aktuelle Lage und die entsprechenden Massnahmen informiert werden.
Datum der Neuigkeit 13. Dez. 2022