Wittenbach erhält eine*n Integrationsbeauftragte*nDer Gemeinderat sagt «Ja» zum Aufbau einer auf drei Jahre befristeten Stelle zur Integration von Migrant*innen. Ausgangslage Aufgrund der Flüchtlingskrise um den Krieg in der Ukraine stiegen die Aufgaben der Mitarbeitenden im Sozialamt. Die Betreuung, Unterbringung und Unterstützung konnten nicht mehr mit den ordentlichen Pensen bewältigt werden. In den letzten Monaten wurden im Sozialamt über 30% befristet aufgestockt sowie Arbeiten im Stundenlohn verrichtet. Auch die Taskforce Ukraine sieht die Notwendigkeit und Dringlichkeit dieser Stelle. Auch wenn der Flüchtlingsstrom aus der Ukraine nachlässt bzw. die Personen wieder in ihre Heimat zurückkehren können, gibt es weiterhin Migrationsbewegungen. Flüchtlingssituation Heute betreut das Sozialamt 55 ukrainische Flüchtlinge. Das Staatssekretariat für Migration geht davon aus, dass bis Ende Jahr mit einer Verdoppelung gerechnet werden muss. Diese Betreuung kommt zusätzlich zur Betreuung der rund 120 Flüchtlingen und vorläufig aufgenommen Personen aus anderen Krisengebieten. Dabei gilt es folgende Aufgaben wahrzunehmen: Wohnraum bereitstellen, medizinische Versorgung gewährleisten, finanzielle Unterstützung begleiten, Beratung bei medizinischen, arbeitsrechtlichen, schulischen und anderen Alltags-Fragen etc. Teilweise muss mit Dolmetscher*innen oder Übersetzungs-Apps gearbeitet werden, was sie Arbeit zusätzlich aufwändig macht. Bereits vor der Ukrainekrise diskutierte die Arbeitsgruppe Integration den Bedarf eines Integrationsbeauftragten. Unterstützung durch den Kanton Der Kanton St.Gallen hat bereits im Jahr 2014 ein Integrations-Projekt lanciert, das sich der Information und Begrüssung von Personen widmet, die aus dem Ausland zuziehen (für sämtliche Migrantinnen und Migranten, nicht nur für Flüchtlinge). In der Gemeinde Wittenbach waren dies im Jahr 2021 273 Personen und im ersten Halbjahr 2022 bereits 217 Personen. Das Projekt sieht vor, dass in einem individuellen Begrüssungsgespräch relevante Informationen, die das Zusammenleben in der Gemeinde erleichtern und wichtige alltagspraktische Informationen vermittelt werden. Dieses Erstgespräch wird ergänzt durch eine Broschüre, die über Alltagsthemen wie zum Beispiel Zusammenleben, Gesundheit, Abfall oder öffentlicher Verkehr in einfacher Art und Weise informiert. Das Begrüssungsgespräch kann durch eine offene Sprechstunde ergänzt werden und soll nebst den bereits bestehenden Angeboten wie beispielsweise Kultür zu einer raschen Integration beitragen. Möchte eine Gemeinde sich an diesem Projekt beteiligen, finanziert der Kanton in den ersten drei Jahren 70, 50 bzw. 30%. Bereits 29 Gemeinden im Kanton St. Gallen setzen die Erstgespräche um. Aus dem Ausland Neuzugezogene sind mit den hiesigen Abläufen und Besonderheiten wenig vertraut. Ein persönliches Infogespräch bietet: Fragen zu klären, Orientierung über Rechte und Pflichten, Information über Zentrale Punkte des Gemeindelebens, Lebens- und Arbeitsbedingungen in Schweiz. Dank eines ersten positiven Kontakts können sich künftige Kontakte einfacher und reibungsloser gestalten. Umsetzung Das Gemeindeprojekt sieht eine dreijährige Pilotphase vor mit einem Pensum von 50%, das dem Sozialamt angegliedert wird. Gestartet werden kann ab sofort, denn die Aufwendungen, die in diesem Jahr anfallen, werden über einen Nachtragskredit finanziert, welcher in der Kompetenz des Gemeinderates liegt. Zu Beginn wird eine Projektgruppe gebildet, um den Aufbau und die Umsetzung der Begrüssungsgespräche und der Informationsbroschüre zu planen. Ab 2023 soll der/die Integrationsbeauftragte mit den Erstgesprächen beginnen können. Neuzugezogene Personen sollen bei der Anmeldung in der Gemeinde Wittenbach über die Möglichkeit eines Erstgespräches informiert werden. Die Zusammenarbeit mit dem Front-Office ist deshalb von zentraler Bedeutung. Für Stefan Bacher, zuständiger Gemeinderat, ist es «wichtig, dass wir einen niederschwelligen Zugang zu Migranten erfahren und dadurch die Integration in der Gemeinde erleichtern.» Gemäss den Erfahrungen von Gemeinden, die dieses Projekt bereits umsetzen, nutzen rund 50% der zuziehenden Migrant*innen dieses Erstinformationsgespräch. Bei rund einem Drittel kommt es nach der Erstinformation zu weiteren Beratungsgesprächen. Unterstützung innerhalb der Gemeinde Die Gesellschaftskommission sowie die Arbeitsgruppe Integration befürworten die Anstellung einer/eines Integrationsbeauftragten. «Eine soziale Integration wie auch eine Arbeitsintegration sind zentrale Elemente des sozialen Friedens in einem Land. Die Arbeitsintegration ermöglicht die Teilhabe in einer Gesellschaft und trägt zur Steuerkraft bei.», so Stefan Bacher.
Datum der Neuigkeit 20. Sept. 2022
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