Umstellung Eintrittssystem Hallenbad SonnenrainAb dem 19. September tritt der Hallenbadverbund in Kraft. Das heisst, es wird beim Eintrittspreis ins Hallenbad unter Bewohnern von Verbunds- und Nichtverbundgemeinden unterschieden. Bewohner*innen und Organisationen von Nichtverbundgemeinden haben einen Aufschlag von 50%, auf den Eintrittspreis oder die Wasserflächen des Hallenbades zu entrichten. Bewohner*innen von Verbundgemeinden müssen sich mit Hilfe des Swisspass am Automaten oder an der Kasse ausweisen. Sämtliche andere Vergünstigungen für die Bewohner*innen von Wittenbach (10% auf personifizierte Abos) können nur noch bis am 9. September 2022 gelöst werden. Bereits gekaufte Abos behalten ihre Gültigkeit bis zum vorgesehenen Ablaufdatum. Folgende Gemeinden sind Verbundgemeiden, Andwil, Arbon, Berg (SG), Eggersriet, Egnach, Gossau, Häggenschwil. Hefenhofen, Herisau, Mörschwil, Muolen, Niederwil, Roggwil, Romanshorn, St.Gallen, Steinach, Tübach, Untereggen und Wittenbach. Das Schwimmenbad Sonnenrain bleibt vom 10. – 18. September aufgrund der Revisionswoche geschlossen. Verwaltung Schwimmbadgenossenschaft Sonnenrain Datum der Neuigkeit 23. Aug. 2022
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