Gastwirtschafts- und Kleinhandelspatente
Ende Juni 2022 wurden in der Gemeinde Wittenbach 25 Gastwirtschaftspatente und zwölf Kleinhandelspatente um drei Jahre verlängert oder neu ausgestellt. Ein passender Zeitpunkt, dies genauer unter die Lupe zu nehmen.
Der Gemeinderat entscheidet
Wer in Wittenbach einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen oder in seinem Geschäft Alkohol verkaufen möchte, braucht ein vom Gemeinderat genehmigtes Patent. Für Restaurants sind dies «Gastwirtschaftspatente», für Läden «Kleinhandelspatente». Beide Anträge sind auf der Gemeindehomepage zu finden. Nebst dem Gesuch sind weitere Formulare wie z. B. ein Strafregisterauszug oder ein Handlungsfähigkeitszeugnis einzureichen.
Voraussetzungen für ein Patent
Das Patent wird erteilt, wenn Gesuchsteller*innen handlungsfähig, charakterlich geeignet und zur Nutzung des Betriebes berechtigt sind sowie Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bieten. Diese Punkte werden durch den Gemeinderat mittels der eingereichten Dokumente überprüft. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird von einer Patentbewilligung abgesehen. Ebenso kann ein Patent durch den Gemeinderat entzogen werden, sollten sich die Gegebenheiten ändern.
Verkauf und Ausschank von Alkohol
Beim Verkauf von Alkohol hat der Jugendschutz oberste Priorität. An Jugendliche unter 16 Jahren darf kein Alkohol verkauft werden und an Jugendliche unter 18 dürfen keine gebrannten Wasser (Spirituosen) verkauft werden. Dies wird in unregelmässigen Abständen durch Testkäufe überprüft.
Die erteilten Patente sind nun wieder für die nächsten drei Jahre gültig. Dann erfolgt die nächste Überprüfung aller Gastwirtschafts- und Kleinhandelspatente in Wittenbach.
Datum der Neuigkeit 12. Juli 2022