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News | Veranstaltungen

Mittagsruhe gilt auch für den Rasenmäher

Es ist wieder die Zeit, in der man der Natur beim Wachsen zuschauen kann - so schnell und unaufhaltbar gedeihen Sträucher, Büsche, Blumen, Wiesen etc. Für die Gartenbesitzer*innen bedeutet dies aber auch Arbeit. Wer kein Wildwuchs im Garten wünscht, muss etwas dagegen tun. Nach dem Mittagessen noch rasch den Rasen mähen, mag das Motto des einen oder anderen sein. Unschön für jene hingegen, welche die Mittagszeit für ein Nickerchen nutzen und durch den Rasenmäher unsanft gestört werden. Egal ob die Nachbarn sich ausruhen oder nicht, zwischen 12.00 - 13.00 Uhr gilt gemäss dem Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit die Mittagsruhe. Die Gartenarbeit erhält gar einen eigenen Artikel, der besagt, dass lärmerzeugende Gartenarbeit in der Mittagsruhe, montags bis freitags zwischen 20.00 und 8.00 Uhr sowie am Samstag ab 18.00 Uhr zu unterlassen ist. Statt den Rasen mähen, darf dann Unkraut gejätet werden, sofern man sich nicht lautstark und ausgiebig über das Unkraut ärgert.

Ruhezeiten
Das Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit möchte die Bevölkerung unter anderem vor vermeidbarem Lärm schützen. Deshalb sind während den sogenannten Ruhezeiten Tätigkeiten und Veranstaltungen untersagt, die Erholung und Ruhe erheblich stören. Als Ruhezeiten gelten:

  • Sonn- und Feiertage (diese sind kantonal geregelt)
  • Mittagsruhe: Montag - Samstag von 12.00 - 13.00 Uhr
  • Nachtruhe: 22.00 - 6.00 Uhr

Rasenmäher
 

Datum der Neuigkeit 14. Juni 2022
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