https://www.wittenbach.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/welcome.php?action=showinfo&info_id=1524844&ls=0&sq=&kategorie_id=&date_from=&date_to=
31.03.2023 09:23:56


Aus dem Gemeinderat

Kostenanpassung für Gastwirtschaftspatente
Für die gastgewerbliche Tätigkeit sowie für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern ist ein Patent nötig. Dieses wird jeweils für die Dauer von drei Jahren vom Gemeinderat ausgestellt. Da die Neuausstellung von Gastwirtschaftspatenten gegenüber von Verlängerungen zeitintensiver ausfällt, wurden die Kosten vom Gemeinderat wie folgt angepasst:

Patent für dreijährige Dauer: Fr. 450.-- (bisher Fr. 500.--)
Zusatzkosten bei Erstantrag bzw. Neuausstellung: Fr. 100.--  (neu)

Die Kosten für ein Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern bleibt unverändert bei Fr. 200.-- für die dreijährige Dauer.

Ausnahmebewilligung für den Ligabetrieb
Die Mittagsruhe gilt grundsätzlich auch an den Wochenenden. Fussball- und Baseballclub tragen an Wochenenden häufig ihre Ligaspiele aus, welche auch während der Mittagszeit stattfinden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat den beiden Vereinen an den Wochenenden eine Ausnahmebewilligung für den Ligabetrieb über die Mittagszeit erteilt.



Datum der Neuigkeit 19. Apr. 2022
  zur Übersicht