Steuercouvert einwerfen und so Portokosten sparenSeit diesem Jahr erhalten alle Steuerpflichtigen nur noch ein unfrankiertes Rückantwort-Couvert für die Einreichung der Steuererklärung. Das Couvert mit der ausgefüllten Steuererklärung muss für den Postversand frankiert werden. Es empfiehlt sich deshalb, das «Steuercouvert» unfrankiert bei der Gemeindeverwaltung in den Briefkasten zu werfen. So kann man sich die Portkosten sparen. Weshalb diese neue Lösung? Im Jahr 2021 beschloss der St. Galler Kantonsrat im Rahmen von Sparmassnahmen, das frankierte Rückantwort-Couvert abzuschaffen. Zum einen, um jährlich CHF 110'000 zu sparen, und andererseits, um die elektronische Einreichung der Steuererklärung indirekt zu fördern. Von insgesamt 320'000 Steuerpflichtigen im Kanton St. Gallen reichen aktuell rund zwei Drittel die Steuererklärung auf digitalem Weg ein, aber immer noch über 100'000 Steuerpflichtige sind von der neuen Portopflicht betroffen. Vorteil der dezentralen Struktur der SteuerämterAktuell gibt es also drei Wege für die Einreichung der Steuererklärung: digital, im Couvert per Post oder direkt bei der Gemeindeverwaltung. Rolf Ringeisen, Leiter des Steueramts Wittenbach: «Sie können das Couvert mit der Steuererklärung rund um die Uhr in unseren Briefkasten einwerfen. Dafür braucht man das Couvert nicht zu frankieren und spart sich die Portokosten.»Datum der Neuigkeit 21. März 2023
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