Entscheid über Böhl-Parzelle an Bürgerversammlung
Die Stimmberechtigten entscheiden an der Bürgerversammlung vom 27. Mai über das Gutachten «Abgabe der Gemeindeparzelle Böhl im Baurecht». Auf dem Grundstück sollen durch eine Investorin Wohnungen erstellt und anschliessend als Stockwerkeigentum mittels Baurechtsvertrag verkauft werden.
Bei der Vorlage geht es um die Weiterentwicklung der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 2274 im Quartier Böhl, südlich des Kirchenzentrums St.Konrad. Das Grundstück hat eine Fläche von 5’431m2, wovon etwa die Hälfte als unverbaubaren Gewässerbereich verbleibt. Auf dem restlichen Bereich von 2728m2 sollen drei Mehrfamilienhäuser mit 24 Eigentumswohnungen erstellt werden. Die Mettler Entwickler AG hat im vergangenen Jahr zusammen mit dem Architekturbüro Daniel Cavelti mit ihrer Idee für die Überbauung den Projektwettbewerb gewonnen.
Vertragliche Vereinbarungen
Für die Realisierung des Projekts, möchte die Gemeinde den bebaubaren Teil des Grundstücks vorerst im Baurecht an die Mettler Entwickler AG abgeben. Dazu hat die Gemeinde mit der Mettler Entwickler AG einen branchenüblichen Vertrag erarbeitet. Das Grundstück wird der Investorin übertragen, die auf eigenes Risiko das Projekt entwickelt, realisiert und vermarktet. Je nach Höhe des Verkaufsgewinns partizipiert die Gemeinde Wittenbach.
Jährlicher Baurechtszins
Mit den künftigen Eigentümer*innen wird die Gemeinde Baurechtsverträge abschliessen. Daraus resultiert ein jährlicher Baurechtszins von rund 100'000 Franken zu Gunsten der Gemeinde. Der Baurechtszins wurde auf Basis des Marktwertes von 3.45 Mio. Franken des bebaubaren Grundstücks berechnet.
Vorteile der Vorlage
Die geplante baulichen Entwicklung im Böhl ist eine Umsetzung aus der Liegenschaftsstrategie. Die Gemeinde möchte damit unter anderem die Wohneigentumsquote erhöhen und ein Angebot insbesondere für jene Wittenbacher Einwohner*innen schaffen, die aus einem Einfamilienhaus in eine Wohnung ziehen möchten. Mit der Abgabe im Baurecht bleibt das Land im Eigentum der Gemeinde und sie profitiert zudem von jährlichen Erträgen.
Warum Abstimmung
Der amtliche Verkehrswert des Grundstücks liegt gemäss aktueller Schätzung bei 2.1 Mio. Franken. Die Bürgerschaft hat im Rahmen der Bürgerversammlung über die Abgabe im Baurecht zu entscheiden, wenn der Verkehrswert des entsprechenden Grundstücks zwischen 1.5 Mio. und 5 Mio. Franken liegt. Dies ist hier der Fall, womit die Stimmberechtigten an der Bürgerversammlung vom 27. Mai über diese Vorlage abstimmen.
Im Rahmen der Liegenschaftsstrategie hat sich der Gemeinderat entschieden, mit ausgewählten, gemeindeeigenen Liegenschaften zur Innenentwicklung beizutragen. Die Abgabe der Liegenschaften im Baurecht hat entscheidende Vorteile gegenüber einem Verkauf. Nebst jährlich wiederkehrenden Erträgen erhält die Gemeinde am Ende der Laufzeit das Land zurück zu ihrer Verfügung. Somit partizipieren auch künftige Generationen nachhaltig von der Abgabe im Baurecht. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Abgabe im Baurecht das richtige Vorgehen ist und empfiehlt daher, den Anträgen zuzustimmen. Peter Bruhin, Gemeindepräsident |