
Strafklage wegen Verleumdung
Die Gemeinde Wittenbach hat bei der Staatsanwaltschaft eine Strafklage wegen Verleumdung und übler Nachrede erstattet. Dies als Reaktion auf die irritierenden Aktionen einer anonymen Gruppe, die im August 2022 Flyer in Wittenbacher Haushalte streute und Briefe mit falschen Absendern verschickte. Zudem lancierte die Gruppierung eine Homepage, in welcher sie illegale Machenschaften der Gemeinde Wittenbach unterstellt und namentlich erwähnten Gemeindeverwaltungsmitarbeitenden Amtsanmassung, Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung etc. vorwirft. Die Vorwürfe sind offensichtlich unbegründet und in der Ecke der Verschwörungstheorien einzuordnen. Gemäss Vize-Gemeindepräsident Urs Schnelli habe man diesbezüglich die rechtlichen Möglichkeiten geprüft und entschieden, eine Strafklage auch im Namen von Mitarbeitenden einzureichen. «Es ist uns ein Anliegen, die involvierten Mitarbeitenden mit diesen haltlosen Vorwürfen nicht alleine zu lassen, sondern sie aktiv zu unterstützen.» Eine Anzeige auf zivilrechtlichem Weg ist nicht möglich, da die Täterschaft unbekannt ist. Die Gemeinde erhofft sich daher mit der Strafklage, dass über die Strafbehörde möglichst die Urheberschaft der Homepage ermittelt, die Täterschaft ausfindig gemacht und somit zur Verantwortung gezogen werden kann.