Grosser Anklang bei vollständig elektronischer Steuererklärung

25. Januar 2023
Diverse Steuerpflichtige nutzten bereits im ersten Jahr, die neue Möglichkeit der komplett elektronischen Einreichung der Steuererklärung. Die Erwartungen wurden weit übertroffen.

So wie alle Jahre wieder flattert auch in diesem Januar die möglicherweise doch etwas unliebsame Post in die Briefkästen: die Steuererklärung. Seit dem letzten Jahr konnten natürliche Personen ihre Steuererklärung vollständig elektronisch einreichen. Eine neue Dienstleistung der Steuerbehörden, die offenbar ein grosses Bedürfnis abdeckt. Gemäss Mitteilung des kantonalen Steueramtes seien die Erwartungen an die Nutzung weit übertroffen worden, das gilt auch für die Gemeinde Wittenbach.

Erwartungen übertroffen
Knapp zwei Drittel der Steuerpflichtigen reichen ihre Steuererklärung elektronisch ein. Rund 23% haben die neue Dienstleistung mit der vollständig elektronischen Übermittlung genutzt. Zur Überraschung von Rolf Ringeisen, Leiter des Steueramtes Wittenbach: «Mit einer solch hohen Nutzung haben wir im ersten Jahr nicht gerechnet.» Wer seine Steuererklärung vollständig elektronisch einreicht, übermittelt mit der Steuererklärung auch sämtliche Belege elektronisch. Auch eine Unterschrift ist nicht mehr nötig, es reicht die Eingabe des persönlichen Passwortes im Steuerprogramm. Solche eingereichten Steuererklärungen sind mit verschiedenen Vorteilen verbunden. Es entstehen beispielsweise beim Ausfüllen keine Rechnungsfehler, der Abgleich mit dem Vorjahr läuft über das Steuerprogramm und das Einscannen der Belege fällt beim Steueramt weg. «Wir haben im vergangenen Jahr über CHF 2'000 Scanningkosten eingespart», so Ringeisen.

Anteil Papiereinreichung sinkt
Der Anteil jener, die ihre Steuererklärung in Papierform einreichen, lag in Wittenbach im letzten Jahr bei knapp 37 Prozent. «Diese Gruppe wird stetig kleiner», meint Ringeisen, «ich rechne damit, dass in diesem Jahr noch mehr Steuerpflichtige ihre Unterlagen elektronisch und auch komplett elektronisch einreichen werden.» Dazu dürfte auch der Entscheid des Kantons beitragen, ab diesem Jahr beim Versand der Steuererklärungen auf die Beilage eines frankierten Rückantwortkuverts zu verzichten.