10. Januar 2023

Der Gemeinderat hat den Schiessplan des Jägervereins Hubertus und der Schützengesellschaft Wittenbach genehmigt. Der Gemeinderat ist daran interessiert, dass der St.Gallische Jägerverein Hubertus und die Schützengesellschaft Wittenbach die gemeinsame Anlage Erlenholz im Rahmen der Verträge und Vereinbarungen erfolgreich nutzen können. Er nimmt aber auch die Sensibilitäten der betroffenen Umgebung ernst. Möglichst straff gestaltete und eingehaltene Schiesspläne liegen dabei im allseitigen Interesse.

Die Schiesszeiten für das Jahr 2023 befinden sich im Rahmen der letzten Jahre und erfüllen die vom Gemeinderat im Jahr 2020 festgelegte Obergrenze von gesamthaft 230 Stunden.

Zugehörige Objekte

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