Gesuch um Erteilung einer RodungsbewilligungDas nachfolgend aufgeführte Rodungsgesuch liegt vom 31. August 2021 bis 29. September 2021 zur Einsichtnahme auf (Art. 5 Abs. 2 der eidgenössischen Waldverordnung, SR 921.01; abgekürzt WaV). Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich dem Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen einzureichen. Sie haben eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten. Einspracheberechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegt. Örtlichkeit: Bruggwaldpark Gesuchsteller: Politische Gemeinden St. Gallen und Wittenbach Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde St. Gallen, Grundstück Nr. 17 Rodungszweck: Temporäre und definitive Rodung zwecks Realisierung Wasserbauprojekt Rodungsfläche: 2'120 m2 temporär + 970 m2 definitiv = Total 3'090 m2 Rodungsersatz: 2'120 m2 bei Grundstück Nr. 17; Wiederaufforstung nach Abschluss der Bauarbeiten
Auflagefrist: 31. August 2021 bis 29. September 2021 Auflageort: Gemeindehaus Wittenbach, Bausekretariat, Büro 212 Dokument Rodungsplan_Situation.pdf (pdf, 6555.2 kB) Datum der Neuigkeit 23. Aug. 2021
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