Zur Führung eines Geschäfts, das mit gebrannten Wassern handelt, wird gemäss Art. 23 ff des Gastwirtschaftsgesetzes ein Patent benötigt. Gesuchsformulare für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern können über den Online-Schalter bezogen und anschliessend der Gemeinderatskanzlei Wittenbach eingereicht werden.

Preis

200 Fr.
Alkoholverkauf
Alkoholverkauf

Zugehörige Objekte

Name Telefon Kontakt
Ratskanzlei 071 292 22 26/31 ratskanzlei@wittenbach.ch