Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich beim Einwohneramt oder auf der Plattform eUmzug abmelden.

Benötigte Unterlagen von Schweizer*innen:

  • Schriftenempfangsschein
  • Militärdienstbüchlein oder Zivilschutzdienstbüchlein (sofern meldepflichtig)
Benötigte Unterlagen von Ausländer*innen:
  • Ausländerausweis

Zugehörige Objekte