Der Einbürgerungsrat ist für die Einbürgerungen in der Gemeinde Wittenbach zuständig. Er prüft die Gesuche und erteilt das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht entweder abschliessend oder unter Vorbehalt der Einsprache und anschliessendem Entscheid durch die Bürgerversammlung.

Der Einbürgerungsrat setzt sich aus je drei Mitgliedern des Gemeinderates und des Ortsbürgerrates zusammen.

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