Abstimmungen und Wahlen
Hier finden Sie Informationen zum Thema Abstimmungen und Wahlen. Die nächsten Abstimmungstermine finden Sie unter Abstimmungen, die Gemeindeergebnisse vergangener Abstimmungen unter Resultate.
Aufstellung der Urne am Abstimmungswochenende Sonntag: 10.00 - 11.00 Uhr Gemeindehaus Urne für vorzeitige persönliche Stimmabgabe Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann bei der Ratskanzlei, Büro Nr. 303, 3. Etage, Gemeindehaus, während der Bürozeit, vorzeitig gestimmt werden. Fehlende Stimmausweise und Stimmzettel können während den üblichen Schalteröffnungszeiten, spätestens bis Freitag vor dem Abstimmungswochenende, beim Einwohneramt bezogen werden. Briefliche Stimmabgabe - und was Sie dabei unbedingt beachten müssen, damit Ihre Stimme zählt... | 1. | Ausgefüllte Stimmzettel in das separate kleine Couvert legen. | | 2. | Erklärung für die briefliche Stimmabgabe auf dem Stimmausweis unterschreiben. | | 3. | Couvert mit den Stimmzetteln und den unterzeichneten Stimmausweis in das Fenstercouvert, in dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben, legen. | | 4. | Letztmögliche Termine für die briefliche Stimmabgabe: | | | - | Per Post: Freitag vor dem Abstimmungssonntag bis zur letzten Leerung des Post-Briefkastens; | | | - | Einwurf in den Briefkasten beim Gemeindehaus: am Abstimmungssonntag bis zur Urnenschliessung; | | | - | Abgabe an der Urne: am Abstimmungssonntag bis zur Urnenschliessung. | Links: Eidgenössische Vorlagen bzw. Wahlen Kantonale Vorlagen bzw. Wahlen Ratskanzlei Wittenbach
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