Rückvergütung GebührenmarkeSeit 1. Juli 2020 wird bereitgestellter Kehricht (z.B. in schwarzen Säcken, Futtermittelsäcken etc.) nicht mehr mitgenommen, auch wenn eine Gebührenmarke angebracht ist. Der Kehricht ist in den Gebührensäcken der A-Region bereitzustellen und für Sperrgüter werden die neuen Sperrgutmarken verwendet. Seit 1. Januar 2020 ist die bisherige Gebührenmarke nicht mehr im Verkauf. Übriggebliebene, alte Gebührenmarken können bis spätestens Ende August 2020 an die Geschäftsstelle der A-Region, Postfach 16, 9401 Rorschach zwecks Rückvergütung zugesandt werden. Legen Sie bitte einen Einzahlungsschein bei oder nennen Sie uns Ihre Zahlungsverbindung (Bankname, IBAN-Nr.) Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle (Tel. 071 841 22 22 / info@a-region.ch) Abfallregion St. Gallen-Rorschach-Appenzell Datum der Neuigkeit 7. Juli 2020
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