Reglement für die Kontrolle von FeuerungenFeuerungen wie Heizungen, Öfen, Cheminees etc. müssen regelmässig in Bezug auf Feuer- und Umweltschutzaspekte kontrolliert werden. In Wittenbach übernimmt der Kaminfeger diese Kontrollen, die mit dem entsprechenden „Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerung“ geregelt werden. Darin sind unter anderem die Aufgaben des Gemeinderats sowie des Kontrolleuers definiert. Im gleichen Zug wie die Vereinbarung mit dem neuen Kaminfeger Cornel Rohner, hat der Gemeinderat das Reglement erneuert. Das bisherige Reglement stammt aus dem Jahr 1987 und wird nun durch das neue ersetzt. Das neue Reglement unterliegt dem fakultativen Referendum und kann vom 11. Juni bis 20. Juli 2020 in der Ratskanzlei eingesehen werden. Das rechtsverbindliche Inserat ist auf der Publikationsplattform (Link auf www.wittenbach.ch) zu finden. Mit dem neuen Reglement hat der Gemeinderat auch den Gebührentarif angepasst und neu erlassen. Dies nachdem die Gebühren für die Kontrollen der Feuerungsanlagen seit über zehn Jahr unverändert blieben. Ratskanzlei Datum der Neuigkeit 9. Juni 2020
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