Zeitplan zweiter Wahlgang um GemeindepräsidiumDie Termine für den zweiten Wahlgang um das Wittenbach Gemeindepräsidium sind wie folgt festgelegt:
Wahlvorschläge sind schriftlich an die Ratskanzlei einzureichen. Sie können von einer politischen Partei, einem Wahlkomitee oder einer Interessengruppe stammen und müssen von mindestens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Von den Kandidierenden muss eine schriftliche Zustimmung zur Wahl vorliegen. Die Ratskanzlei stellt für Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen die erforderlichen Formulare zur Verfügung. Datum der Neuigkeit 23. Sept. 2018
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