Vergabe von Gemeindezeitschrift rechtmässigDas Verwaltungsgericht hat die Beschwerde bezüglich der Vergabe der Gemeindezeitschrift, ehemalig Gemeindepuls, als unbegründet abgewiesen. Somit ist der Zuschlag an die Cavelti AG vergaberechtlich nicht zu beanstanden. Der Gemeinderat hat nach der Ausschreibung über die Verlegung und Herstellung der Gemeindezeitschrift den Auftrag an das Gossauer Unternehmen Cavelti AG vergeben. Dabei war insbesondere der offerierte Preis das ausschlaggebende Kriterium gewesen. Der einstige Verleger Maxsolution hat gegen die Verfügung beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Isabel Niedermann Datum der Neuigkeit 12. Okt. 2021
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