Entfernen von Stacheldrahtzäunen in den WäldernSeit Oktober 2021 wird in den Wäldern unserer Region der Einsatz von Stacheldrahtzäunen und Drahtverhauen grundsätzlich verboten. Die entsprechende Anpassung des Jagdgesetzes ist nun mit einer Übergangsfrist für die Umsetzung von vier Jahren in Kraft. Die Anpassung ist die Reaktion auf die einstige kantonale Initiative «Stopp dem Tierleid». Grundsätzlich geht es um den Rückbau der zum Teil Jahrzehnte alten Wildschutzanlagen sowie um die fachmännische Entsorgung von eingewachsenen Wildfallen und Drahtverhauen im Kanton St. Gallen. Stacheldrahtzäune bedeuten für Wildtiere oftmals das Todesurteil und können auch für Mensch und Hund bei Waldspaziergängen gefährlich sein. Die Waldregionen unterstützen die Massnahmen zur Verbesserung des Lebensraumes und wollen daher den Rückbau von unnötigen oder nicht mehr erlaubten Zäunen mit einem finanziellen Anreiz fördern. So werden bis zu zwei Franken pro Laufmeter abgetragenem und entsorgtem Zaun an die Eigentümer*innen als Prämie ausbezahlt. Die Aktion ist infolge der kantonalen Initiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» ins Leben gerufen worden. Da der St. Galler Kantonsrat im April 2021 einen für beide Seiten befriedigenden Gegenvorschlag zur Tierleid-Initiative gutgeheissen hatte, kam es nicht bis zur Volksabstimmung. Mithilfe wird belohnt Marc Ferber ![]() Datum der Neuigkeit 12. Okt. 2021
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