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10.08.2022 11:16:46
Rechtsgültigkeit Nachtragskredit über CHF 105‘000
Der Gemeinderat hat am 12. Mai 2021 einen Nachtragskredit in Höhe von Fr. 105‘000 für die Realisierung der Mittelspannungsleitung TS Erlenholz - KW Erlenholz zu Lasten der Investitionsrechnung genehmigt. Dieser Beschluss wurde vom 20. Mai bis 28. Juni 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt. Da während der Referendumsfrist von der Bürgerschaft keine Urnenabstimmung verlangt worden ist, hat der Nachtragskredit Rechtsgültigkeit erlangt.
Nachtragskredit für die Ausfallentschädigungen der Kitas
Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Bundesrat die Einrichtungen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung vom 17. März bis 17. Juni 2020 geschlossen. Für die Kinder aus der Gemeinde Wittenbach fielen CHF 47‘852.15 an Ausfallentschädigungen an. Abzüglich des vom Bund getragenen Drittels ergibt dies für die Gemeinde Wittenbach eine zu tragende Ausfallentschädigung von CHF 32‘060.95. Der Gemeinderat hat die Kosten als gebundene Ausgaben festgestellt und dafür einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 32‘060.95 gesprochen.
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