Bauanzeige Nr. 21-12, Gemeinde WittenbachIm Sinne von Art. 139 ff. des Planungs- und Baugesetzes St. Gallen (abgekürzt PBG; sGS 731.1) teilen wir Ihnen mit, dass folgendes Baugesuch eingereicht wurde: Bauvorhaben: Umnutzung Kindergarten in Cavallino inkl. Mittagstisch Bauherrschaft: Gemeinde Wittenbach, Dottenwilerstr. 2, 9300 Wittenbach Planverfasser: Gemeinde Wittenbach, Dottenwilerstr. 2, 9300 Wittenbach Lage: Grundstück Nr. 987 / Bruggwiesen 1a, 9300 Wittenbach Die Baupläne können vom 5. Februar 2021 bis 18. Februar 2021 während 14 Tagen im Gemeindehaus Wittenbach, Bausekretariat eingesehen werden. Einsprachen können während dieser Auflagefrist durch schriftliche Eingabe an den Gemeinderat Wittenbach gemacht werden. Die Einsprachen sind zu begründen und es ist anzugeben, ob sie privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur sind. ![]() Dokument Bauanzeige_21-12.pdf (pdf, 233.9 kB) Datum der Neuigkeit 1. Feb. 2021
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